Vereinbarung zur Nutzung der Software "TeamViewer"
TeamViewer ist eine Fernwartungssoftware der TeamViewer GmbH, Kuhnbergstr. 16, D-73073 Göppingen, die von der GVG Glasfaser GmbH erworben und nicht selbst programmiert wurde. Entsprechend hat die GVG Glasfaser GmbH keinen Einblick in den Quelltext des Programms und hat keine Möglichkeit, die Funktionsweise des Programms detailliert nachzuvollziehen.
Daher kann eine Fernwartung durch die GVG Glasfaser GmbH nur durchgeführt werden, wenn von den Kunden folgende Vereinbarung anerkannt wird.
1. Leistung und Vergütung
Die GVG Glasfaser GmbH bzw. die von dieser im technischen Support eingesetzten Mitarbeiter entscheiden, ob bzw. wann der Einsatz der Fernwartung sinnvoll ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Fernwartung.
Die Fernwartung selbst ist grundsätzlich kostenloser Bestandteil des Supports durch die GVG Glasfaser GmbH zur Störungsbeseitigung. Ob ein Kunde zur Inanspruchnahme der Fernwartung berechtigt ist, ermittelt der eingesetzte Mitarbeiter des technischen Supports nach Schilderung durch die Kunden. Sollte bei einer Fernwartung auffallen, dass kostenpflichtige Dienstleistungen durch GVG Glasfaser GmbH oder einen dritten Dienstleister erforderlich werden, wird dies dem Kunden vor der Durchführung der Arbeiten mitgeteilt und die Arbeiten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden begonnen bzw. fortgesetzt. Die sodann ggf. anfallenden Kosten gehen zulasten des Kunden.
Grundsätzlich wird die Fernwartung nur hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen (Provider-Leistungen) der GVG Glasfaser GmbH - zu denen die Bereitstellung einer Internetverbindung und Telefonverbindung gehören - vorgenommen. Für eine funktionsfähige Betriebssystem-Umgebung für den Betrieb der Software „TeamViewer“ zur Durchführung die Fernwartung hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
Auf darüber hinausgehende grundsätzlich kostenfreie Anpassungen (z.B. des Betriebssystems oder der Netzwerkadministration) hat der Kunde keinen Anspruch.
2. Leistungszeit
Die vorgenannten Leistungen werden von der GVG Glasfaser GmbH während ihrer gewöhnlichen Supportzeiten erbracht. Diese entnehmen Sie bitte der Internetseite www.nordischnet.de.
3. Sicherheit/Datenschutz
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Die GVG Glasfaser GmbH hat die Software „TeamViewer“ sorgfältig ausgewählt. Für eine Fehlfunktion des Programms oder eine anderweitig auftretende Sicherheitslücke im Programm „TeamViewer“ wird der Kunde die GVG Glasfaser GmbH nicht haftbar machen.
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Der Kunde wird vor Beginn der Fernwartung alle privaten Programme und Dateien schließen, hinsichtlich derer eine Kenntnisnahme durch die Support-Mitarbeiter nicht erwünscht ist.
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Der Kunde kann am Bildschirm sämtliche Aktionen des Support-Mitarbeiters mitverfolgen. Unterläßt er dies und kann aus diesem Grunde eine von ihm nicht gewünschte Handlung des Mitarbeiters (z.B. durch Beendigung der Verbindung) nicht unterbinden, hat er keinerlei Anspruch gegen die GVG Glasfaser GmbH.
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Der Kunde informiert die GVG Glasfaser GmbH unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Fernwartung aufgetreten sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen.
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Die GVG Glasfaser GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen. Sollte ein Mitarbeiter der GVG Glasfaser GmbH bei Durchführung der Fernwartung Kenntnis von Passwörtern des Kunden erlangt haben, wird der Kunde die entsprechenden Passwörter unmittelbar nach Beendigung der Fernwartungssitzung ändern.
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Der Kunde trägt selbst dafür die Verantwortung, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form vorliegt und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist. Mit Zustimmung zur Fernwartung bestätigt er daher, entweder eine tagesaktuelle Datensicherung auf einem externen Speichermedium vorliegen zu haben oder auf sämtliche Ansprüche gegen die GVG Glasfaser GmbH zu verzichten, die aufgrund eines Datenverlustes, der durch eine externe Datensicherung hätte verhindert werden können, geltend gemacht werden könnten.
4. Haftung und Gewährleistung
Die GVG Glasfaser GmbH wird geschuldeten Support-Leistungen durch ausgebildetes Fachpersonal unter Einhaltung der branchenüblichen Sorgfalt erbringen.
Die GVG Glasfaser GmbH haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, die nachweislich durch die Support-Mitarbeiter unter zulässiger Nutzung des TeamViewer Supports entstehen. Die Haftung für Funktionseinschränkungen, Unterbrechungen, Abstürze von Software, Verlust oder Veränderung von Daten des Kunden oder des gesamten IT-Systems des Kunden sowie die daraus resultierenden Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Im Falle eines besonderen Schadensrisikos des Kunden, welches für die GVG Glasfaser GmbH nicht erkennbar ist, hat der Kunde die GVG Glasfaser GmbH hierüber zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, dieses besondere Risiko zu versichern und dies gegenüber der GVG Glasfaser GmbH zu belegen.
Die GVG Glasfaser GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Funktionsfähigkeit von Software, die von ihr nicht bereitgestellt wird und für den einwandfreien Betrieb und Funktionsfähigkeit des IT-Systems der Kunden. Die GVG Glasfaser GmbH übernimmt ferner keine Garantie, dass die Fernwartungssoftware dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt werden können.
Sollten sich aus dem Einsatz der Software „TeamViewer“ Beeinträchtigung oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung der GVG Glasfaser GmbH ausgeschlossen.
5. Einverständnis mit den Bedingungen der Fernwartung
Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechner eines Support-Mitarbeiters der GVG Glasfaser GmbH erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per „TeamViewer“ an. Dies geschieht durch Mitteilung der ID-Nummer und des Passworts.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen / sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder sich Lücken herausstellen, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zur Ausfüllung der Lücke tritt eine Regelung, die in rechtlich zulässiger Weise dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gewollt haben.
Die vollständigen Datenschutzhinweise und weitere Informationen zum Datenschutz in unseren Unternehmen finden Sie unter https://www.nordischnet.de/datenschutz.